Brasilianisches Erbrecht
Dra. Julia Krautter Romeiro (LL.M.)
Beraterin im deutschen Recht und Board Advisor der Anwaltskanzlei Fraga, Bekierman, Pacheco Neto Adv. in São Paulo, spezialisiert im Internationalen Recht mit LL.M.der University of Minnesota, USA und Doktortitel der Universität in St.Gallen, Schweiz.
Wenn ein Erblasser Vermögenswerte in Brasilien hinterlässt, greift in Brasilien die sog. ausschliessliche internationale Zuständigkeit für die Abwicklung eines Nachlasses, wobei sich das Nachlassverfahren nur auf die in Brasilien situierten Vermögenswerte bezieht. Die sog. internationale Zuständigkeit greift ebenso bei anderen erbrechtlichen Verfahren ein, ist also nicht auf das Nachlassverfahren beschränkt.
Für das sog. Erbstatut als das auf die Erbfolge anwenbare Recht ist nach dem brasilianischen Internationalen Privatrecht das Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers ausschlaggebend.
Ob das brasilianische Erbrecht überhaupt anwendbar ist, entscheidet sich danach, ob es sich bei dem Erblasser um einen ausländischen Staatsangehörigen handelt, der in Brasilien Vermögenswerte hinterlässt und das brasilianische Erbrecht das für die mit brasilianischer Staatsangehörigkeit Erbenden das günstigere Recht ist.
Sobald der Erblasser verstorben ist, muss innerhalb von 60 Tagen ein Inventar- und Teilungsverfahren eingeleitet werden, das der Feststellung der Erben und Vermächtnisnehmer sowie des Nachlassvermögens dient. Bei Uneinigkeit in einem Nachlassverfahren kann ein Verfahren in Brasilien bis zu fünf Jahren dauern.
Gesetzliche Erben sind wie nach deutschem Recht in erster Linie die Abkommen in Konkurrenz mit dem überlebenden Ehegatten, je nach Güterstand der Ehegatten.
Der überlebende Ehegatte kann jedoch sein Erbrecht verlieren, wenn er zum Zeitpunkt des Todes des anderen von diesem entweder gerichtlich getrennt oder seit mehr als zwei Jahren faktisch getrennt war. Im Verhältnis zu der gesetzlichen Erbfolge, gebührt der gewillkürten der Vorrang, wobei eine wirksame Verfügung von Todes wegen erforderlich ist, die den Schranken des Pflichtteilsrechts unterliegt. Die sog. Pflichtteilserben geniessen nach brasilianischem Recht eine bevorzugte Stellung gegenüber den übrigen Erben, da der Pflichtteilserben hinterlassende Erblasser nur zur Hälfte über seinen Nachlass frei verfügen darf. Ansonsten kann seine letztwillige Verfügung nach seinem Tode von den Pflichtteilsbrechtigten gerichtlich angefochten und eine Herabsetzung auf das erlaubte Mass verlangt werden.
Schliesslich hat der Erblasser noch die Möglichkeit, Schenkungen zu Lebzeiten vorzunehmen, wobei auch bei Schenkungen stets die Pflichtteilsberechtigung beachtet werden muss, das heisst der Erblasser kann wiederum nur über die Hälfte seines Vermögens verfügen, wenn Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind.